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Italien (Italienische Republik)
Stand 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 1Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutschgefahr: In jüngster Zeit werden vereinzelte Regionen Italiens regelmäßig von starken Niederschlägen getroffen, die oft schwere Überschwemmungen, Erdrutsche usw. zur Folge haben, sodass lokale Behörden Katastrophenalarm auslösen müssen. Es wird daher empfohlen, vor Ihrer Reise nach Italien immer entsprechende, zeitnahe Auskünfte und Informationen bei den zuständigen lokalen Wetterdienststellen einzuholen. Informationen hierzu finden Sie auch unter: https://mappe.protezionecivile.gov.it/it/mappe-rischi/piattaforma-radar oder https://mappe.protezionecivile.gov.it/en/risks-maps-and-dashboards
Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Weitere Informationen finden Sie unter den regionalen Hinweisen, beim Nationalen US-Geologieinstitut und dem Österreichischen Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia.
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Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, bei Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orten mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, Vergnügungsstätten, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten, touristischen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen besonders achtsam zu sein und die Anordnungen der Behörden zu befolgen. Informationen auf Italienisch und Englisch erhalten Sie auf der Homepage des italienischen Innenministeriums.
In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Fälle von Trickbetrug und Taschendiebstahl sowie Autoeinbrüche. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in Nachtzügen aus Österreich und in den Bahnhöfen, Metrostationen und in Bussen wie auch in Strandnähe wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden.
Es wird dringend empfohlen, keine Gegenstände sichtbar sowie Wertgegenstände und Reisedokumente im Fahrzeug zu lassen.
Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze gemieden werden und Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.
Vor sogenannten „Rip Deals“ (Betrug im Zusammenhang mit Kredit- und Immobilien-Geschäften oder angeblichen Firmenbeteiligungen) wird dringend gewarnt.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.
In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.
Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
- Visumpflicht: Nein
- Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass
- Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Minderjährige: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Eine Vorlage auf Deutsch/ Italienisch finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Die Anmeldung in Hotels oder der Antritt einer Kreuzfahrt sind mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich. Bei Flugreisen kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden.
Bei Passverlust ist mit der polizeilichen Verlustanzeigebestätigung die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.
Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.
Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, es sei denn, man hat einen berechtigten Grund, daher sollten Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich durch Sicherheitskontrollen gehen muss, unbedingt zu Hause gelassen werden. Die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist sehr wichtig.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom: U-Bahnen
In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln in der der jeweiligen Stadt zu informieren.
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafen wird hingewiesen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gelten 0,5 Promille.
Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.
Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig.
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten.
Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).
Klima:
Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind. In den Bergen generell kälter.
In heißen Sommermonaten kommt es vor allem in Süditalien sowie auf den Inseln regelmäßig zu Waldbränden. Vor allem in Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, wie zum Beispiel Überschwemmungen, jederzeit möglich.
Die Obergrenze für Barzahlungen beträgt 5.000 EUR.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.
Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
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Legende: zutreffend nicht zutreffend
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Botschaft der Italienischen Republik
Rennweg 27, 1030 Wien
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Bregenz
Inselstraße 11, 6900 Bregenz
Di und Do 10:00 - 12:00
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Innsbruck
Arkadenhof, Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck
Di - Do 09.00 - 11.30
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Linz
Martingasse 1, 4020 Linz
(nach vorheriger Anmeldung per Telefon/SMS oder E-Mail):
Mo 16:00 - 18:00
Di 10:00 - 12:00
Do 16:00 - 18:00
Honorarkonsulat der Italienischen Republik, Klagenfurt
St. Veiter Ring 1A/III, 9020 Klagenfurt
ab 03.09.2019: Di., Mi. und Do. 09.00h - 11.00h
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Salzburg
Rupertgasse 24 + 26, 5020 Salzburg
Mo 15:00 -17:00
Mi: 9:30 ¿ 11:30
Fr: 9:00 ¿ 11:00
(nach vorheriger telefonischer Anmeldung auch zu anderen Zeiten)
Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien
Lugeck 1-2/5, 1010 Wien
Mo - Fr 08.30 - 19.00
Ständige Vertretung der italienischen Republik bei der OSZE
Lugeck 1-2/5, 1010 Wien
Vertrauensarzt Dr. Andreas HEINZ
Vertrauensärztin Dott.ssa Ute SAMTLEBEN
Vertrauensanwalt Dr. Alexander GEBHARD
Vertrauensanwalt Dr. Flaviano Fernando D´UBALDO
Vertrauensanwalt Dr. Manuele PICCIONI
Vertrauensanwältin Dr. Cristiana CAGNIN
Vertrauensanwältin Dr. Ulrike Christine WALTER
Basisdaten
-
Hauptstadt
Rom -
Ländercode
IT -
Sprache
Italienisch -
Fremdsprachen
Englisch, Französisch -
Währung
Euro -
Elektrischer Strom
230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)
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