Flag Italien Italien (Italienische Republik)

Stand 26.04.2024 (Unverändert gültig seit: 21.02.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutschgefahr: In jüngster Zeit werden vereinzelte Regionen Italiens regelmäßig von starken Niederschlägen getroffen, die oft schwere Überschwemmungen, Erdrutsche usw. zur Folge haben, sodass lokale Behörden Katastrophenalarm auslösen müssen. Es wird daher empfohlen, vor Ihrer Reise nach Italien immer entsprechende, zeitnahe Auskünfte und Informationen bei den zuständigen lokalen Wetterdienststellen einzuholen. Informationen hierzu finden Sie auch unter: https://mappe.protezionecivile.gov.it/it/mappe-rischi/piattaforma-radar oder https://mappe.protezionecivile.gov.it/en/risks-maps-and-dashboards

Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. 

Weitere Informationen finden Sie unter den regionalen Hinweisen, beim Nationalen US-Geologieinstitut und dem Österreichischen Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia.

Einfach online registrieren - damit wir Sie im Fall des Falles besser unterstützen können.

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, bei Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orten mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, Vergnügungsstätten, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten, touristischen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen besonders achtsam zu sein und die Anordnungen der Behörden zu befolgen. Informationen auf Italienisch und Englisch erhalten Sie auf der Homepage des italienischen Innenministeriums.

In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Fälle von Trickbetrug und Taschendiebstahl sowie Autoeinbrüche. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in Nachtzügen aus Österreich und in den Bahnhöfen, Metrostationen und in Bussen wie auch in Strandnähe wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Es sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten fotokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden.

Es wird dringend empfohlen, keine Gegenstände sichtbar sowie Wertgegenstände und Reisedokumente im Fahrzeug zu lassen.

Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze gemieden werden und Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.
Vor sogenannten „Rip Deals“ (Betrug im Zusammenhang mit Kredit- und Immobilien-Geschäften oder angeblichen Firmenbeteiligungen) wird dringend gewarnt.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.

In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.

Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.

Auslandsregistrierung

Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

  • Visumpflicht: Nein
  • Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass
  • Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Eine Vorlage auf Deutsch/ Italienisch finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Sonstiges: Die Anmeldung in Hotels oder der Antritt einer Kreuzfahrt sind mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich. Bei Flugreisen kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden.
    Bei Passverlust ist mit der polizeilichen Verlustanzeigebestätigung die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.

Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.

Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, es sei denn, man hat einen berechtigten Grund, daher sollten Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich durch Sicherheitskontrollen gehen muss, unbedingt zu Hause gelassen werden. Die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist sehr wichtig.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums.

Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

 

 

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom: U-Bahnen

In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln in der der jeweiligen Stadt zu informieren.

Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafen wird hingewiesen.

Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gelten 0,5 Promille.

Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.

Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.

Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig. 

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten.

Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).

Klima:

Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind. In den Bergen generell kälter.

In heißen Sommermonaten kommt es vor allem in Süditalien sowie auf den Inseln regelmäßig zu Waldbränden. Vor allem in Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, wie zum Beispiel Überschwemmungen, jederzeit möglich.

Die Obergrenze für Barzahlungen beträgt 5.000 EUR.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.

Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Bari
  2. Bologna
  3. Cagliari
  4. Florenz / Firenze
  5. Genua / Genova
  6. Mailand / Milano
  7. Neapel / Napoli
  8. Palermo
  9. Rom / Roma
  10. Triest / Trieste
  11. Turin / Torino
  12. Venedig / Venezia
  13. Verona


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend



Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Bari

Honorarkonsulat
Via Domenico Nicolai, 21, 70122 Bari


Leitung:
MUSOLINO Marzio, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Region Apulien

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 11.00 - 13.00     Mi 11.00 - 13.00     Fr 11.00 - 13.00    


Bologna

Honorarkonsulat
Galleria del Leone 2, 40125 BOLOGNA

Telefax:
(+39) 051 019 5100

Leitung:
LONGOBARDI Elena Maria, Dr. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Region Emilia-Romagna
Anmerkung:
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten auch nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 15.00 - 17.00     Mi 15.00 - 17.00     Do 10.00 - 12.00    


Cagliari

Honorarkonsulat
Via Orlando 17, 09127 Cagliari, Sardinien

Telefax:
(+39) 070 800 3021

Leitung:
LEINARDI Alexa, Dr. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Sardinien

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mi 11.00 - 13.00    


Florenz / Firenze

Honorarkonsulat
Lungarno Vespucci 58, I-50123 Florenz

Telefax:
(+39) 057 47 33 7779

Leitung:
ALBINI Edoardo | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Region Toskana
Anmerkung:
Das HK Venedig bleibt vom 30.01.2023 bis zum 02.02.2023 wegen Urlaub geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    


Genua / Genova

Honorarkonsulat
Via Assarotti 5/6, I-16122 Genova

Telefax:
(+39) 010 83 93 983

Leitung:
PLOEDERL Peter, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Region Ligurien
Anmerkung:
Das Honorakonsulat Genua ist am 25.04. und am 26.04.2024 geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    


Mailand / Milano

Generalkonsulat
Piazza del Liberty 8/4, I-20121 Mailand

Telefon:
Telefax:
(+39) 02 78 36 25

Leitung:
STROHMAYER Wolfgang, Mag.phil. | Generalkonsul

Konsularbezirk:
Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei, Trentino-Südtirol, Venetien, Friaul-Julisch Venetien, Ligurien und Emilia-Romagna.
Anmerkung:
Amtslokal in Bozen: Silbergasse 6, Merkantilgebäude, 1. Stock, I-39100 Bozen, Tel. (0471) 97 03 94. (Das Datum der Amtstage wird auf der Homepage des Generalkonsulats Mailand bekanntgegeben.) Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die technischen Voraussetzungen zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegen jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München. Visaanträge, die bei anderen österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Schengenraum abgegeben werden, werden an eine dieser drei Vertretungsbehörden weitergeleitet. Die allenfalls erforderliche Abgabe von Fingerprints kann nur an diesen drei genannten Vertretungsbehörden erfolgen.

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Mailand / Milano

Kulturforum
Piazza del Liberty 8/4, I-20121 Mailand

Telefax:
(+39) 02 78 36 25

Leitung:
RANETZKY Susanne, Mag.phil. | Konsulin (kulturelle Angelegenheiten)


Neapel / Napoli

Honorarkonsulat
Via Ricciardi, 10, I-80142 Napoli

Telefax:
(+39) 081 19020097

Leitung:
PATRONI GRIFFI Eugenio Maria | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Regionen Kampanien, Basilikata, Kalabrien

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.30 - 12.30     Di 09.30 - 12.30     Mi 09.30 - 12.30     Do 09.30 - 12.30     Fr 09.30 - 12.30    


Palermo

Honorarkonsulat
Piazza Acquasanta 12, I-90142 Palermo


Leitung:
RAUSCHER-OMODEI Helga, Mag. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Region Sizilien
Anmerkung:
Parteienverkehr nach Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    


Rom / Roma

Botschaft
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom

Telefon:
Telefax:
(+39) 06 854 32 86 (Amt)
E-Mail:

Leitung:
KICKERT Jan, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Italien
Konsularbezirk:
Abruzzen, Apulien, Kalabrien, Kampanien, Latium, Marken, Molise, Sardinien, Sizilien, Toskana, Umbrien, Basilikata; Malta
Anmerkung:
Die Abgabe von Visaanträgen ist bei der jeweils nach Wohnsitz örtlich zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde möglich. Die Befugnis zur Ausstellung von Visa an Personen mit Wohnsitz in einem Schengen Mitgliedsstaat liegt jedoch ausschließlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Laibach, Pressburg und München.


Abteilung für Landesverteidigung
Viale Liegi 10, int. 4, I-00198 Rom

Telefax:
(+39) 06 807 96 60


Rom / Roma

Verwaltungsabteilung
Via Pergolesi 3, I-00198 Rom

Telefax:
(+39) 06 854 32 86


Rom / Roma

Konsularstelle
Viale Bruno Buozzi 111, I-00197 Roma

Telefax:
(+39) 06 853 52 991

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Rom / Roma

Kulturforum
Viale Bruno Buozzi 113, I-00197 Rom

Telefon:
Telefax:
(+39) 06 853 52 991

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 18.00     Di 09.00 - 18.00     Mi 09.00 - 18.00     Do 09.00 - 18.00     Fr 09.00 - 18.00    


Triest / Trieste

Honorarkonsulat
Camera di Commercio di Trieste, Piazza della Borsa, 14, I-34121 Triest

Telefax:
(+39/040) 24 19 098

Leitung:
STROLEGO Sabrina, Dr. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Friaul - Julisch Venetien
Anmerkung:
Das HK ist v. 25.9. bis 9.10. krankheitsbedingt geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 08.30 - 10.30    


Turin / Torino

Honorarkonsulat
Corso Francia 11, 8. Stock, 10138 Turin


Leitung:
DEMARIA Massimo, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Regionen Piemont, Aostatal

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 15.00 - 17.00     Do 15.00 - 17.00    


Venedig / Venezia

Honorarkonsulat
Palazzo Condulmer, S. Croce 251, I-30135 Venedig

Telefax:
(+39) 041 52 42 151

Leitung:
ZOPPAS Matteo | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Provinzen Venedig, Padua, Rovigo, Treviso und Belluno (Region Venetien)

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00    


Verona

Honorarkonsulat
Piazza Bra, 10, I-37121 Verona


Leitung:
RUBINI Marco, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Provinzen Verona und Vicenza (Region Venetien)
Anmerkung:
Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Botschaft der Italienischen Republik | Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Bregenz | Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Innsbruck | Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Linz | Honorarkonsulat der Italienischen Republik, Klagenfurt | Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Salzburg | Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien | Ständige Vertretung der italienischen Republik bei der OSZE

Botschaft der Italienischen Republik

Rennweg 27, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 712 51 21
Telefax:
(+43 / 1) 713 97 19
Notruf:
(+43) 676 708 48 84
Amtsbereich:
Republik Österreich


Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Bregenz

Inselstraße 11, 6900 Bregenz

Telefon:
(+43 / (0) 5574) 43 86 922
Telefax:
(+43 / (0) 5574) 58 659-20
Amtsbereich:
Vorarlberg

Parteienverkehr:
Di und Do 10:00 - 12:00

Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Innsbruck

Arkadenhof, Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck

Telefon:
(+43 / (0) 512) 55 13 22
Telefax:
(+43 / (0) 512) 58 44 24 - 44
Amtsbereich:
Tirol
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Pass- und Visabefugnis

Parteienverkehr:
Di - Do 09.00 - 11.30

Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Linz

Martingasse 1, 4020 Linz

Telefon:
(+43 / (0) 660 40 20 000
Amtsbereich:
Oberösterreich
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Pass- und Visabefugnis

Parteienverkehr:
(nach vorheriger Anmeldung per Telefon/SMS oder E-Mail):
Mo 16:00 - 18:00
Di 10:00 - 12:00
Do 16:00 - 18:00

Honorarkonsulat der Italienischen Republik, Klagenfurt

St. Veiter Ring 1A/III, 9020 Klagenfurt

Amtsbereich:
Kärnten

Parteienverkehr:
ab 03.09.2019: Di., Mi. und Do. 09.00h - 11.00h

Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Salzburg

Rupertgasse 24 + 26, 5020 Salzburg

Telefon:
+43 / (0) 662 24 31 05
Amtsbereich:
Salzburg
Amtsbefugnis:
Beglaubigungsbefugnis, keine Pass- und Visabefugnis

Parteienverkehr:
Mo 15:00 -17:00
Mi: 9:30 ¿ 11:30
Fr: 9:00 ¿ 11:00
(nach vorheriger telefonischer Anmeldung auch zu anderen Zeiten)

Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien

Lugeck 1-2/5, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 535 16 29
Telefax:
(+43 / 1) 535 16 29 - 35

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.30 - 19.00

Ständige Vertretung der italienischen Republik bei der OSZE

Lugeck 1-2/5, 1010 Wien

Telefon:
+43 1 535 16 29 37
Telefax:
+43 1 535 16 29 ¿ 35


Vertrauensarzt Dr. Andreas HEINZ

Straße:
Via Nicolò III, 8
Stadt:
Rom 00165

Telefon:
(+39/06) 39 38 79 84 (24 h Bereitschaft)
Mobil:
(+39) 366 3330059 (nur in Notfällen)

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kardiologie, Psychosomatik
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Italienisch, Englisch

Vertrauensärztin Dott.ssa Ute SAMTLEBEN

Straße:
Via Angelo Mauri 3
Stadt:
Mailand 20144

Telefon:
Telefax:
(+39/02) 4985186

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Italienisch, Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Alexander GEBHARD

Kanzlei:
RMA | Studio Legale
Straße:
Via Visconti di Modrone 18
Stadt:
Milano 20122

Telefax:
(+39/02) 971 036 57

Arbeitsgebiet:
Familien- und Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilien- und Insolvenzrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Italienisch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Flaviano Fernando D´UBALDO

Straße:
Via Barberini 29, 4. Stock
Stadt:
Rom 00187

Telefax:
(+39/06) 4827 513

Arbeitsgebiet:
Internationales Privatrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Sprachkenntnisse:
Italienisch, Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Manuele PICCIONI

Straße:
Via Ofanto 18
Stadt:
Rom 00198

Telefax:
(+39/(0)6) 89 28 1065

Arbeitsgebiet:
Strafrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht
Sprachkenntnisse:
Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Vertrauensanwältin Dr. Cristiana CAGNIN

Straße:
Corso del Popolo 29
Stadt:
Venedig - Mestre 30172


Arbeitsgebiet:
Strafrecht, Familienrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Italienisch

Vertrauensanwältin Dr. Ulrike Christine WALTER

Kanzlei:
del Torre & partners - Studio legale Associato
Straße:
Via Cussignacco 5
Stadt:
Udine I - 33100

Telefax:
(+39/0432) 52 62 37; (+39/0481) 54 72 93

Sprachkenntnisse:
Deutsch, Italienisch, Englisch, Französisch
Anmerkung:
für die Regionen Friaul-Julisch Venetien und Veneto

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Rom
  • Ländercode
    IT
  • Sprache
    Italienisch
  • Fremdsprachen
    Englisch, Französisch
  • Währung
    Euro
  • Elektrischer Strom
    230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)

 

Auslandsservice

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