Flag China China (Volksrepublik China)

Stand 19.04.2024 (Unverändert gültig seit: 21.03.2024)

Inkludiert Macao , Hongkong

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Ab 14. März 2024 können österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für 15 Tage visafrei in die Volksrepublik China einreisen.

Die Regelung gilt für Aufenthalte bis zu 15 Tage für folgende Reisezwecke: geschäftliche und touristische Reisen, Besuchsreisen sowie Transit in der Volksrepublik China, und ist vorläufig bis 30. November 2024 begrenzt.

Der Reisepass muss bei Einreise zumindest für die Dauer des geplanten China Aufenthalts gültig sein. Eine Gültigkeit von 6 Monaten bei Einreise wird empfohlen.

Die Befreiung von der Visumspflicht gilt ausschließlich für gewöhnlichen österreichische Reisepässe, jedoch nicht für österreichische Dienstpässe oder Notreisepässe.

Weitere Informationen zur visafreien Einreise nach China finden Sie in den häufig gestellten Fragen auf der Webseite der chinesischen Botschaft.

Weitere Informationen im Kapitel Einreise & Ausreise.

Reiseinformationen betreffend der autonomen Gebiete Hongkong und Macao

Seit 01.03.2023 gilt die Sicherheitsstufe 2 (Sicherheitsrisiko) im ganzen Land. 

Kleinkriminalität (Taschendiebstähle, Betrug mit überhöhten Kreditkartenabrechnungen und ähnliches) kommt im gesamten Land vor. Es wird zur Vorsicht geraten, insbesondere auch vor „Reiseführern“, „Künstlern“, „Studenten“, die ihre Dienste auf der Straße anbieten.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummern:
Polizei: 110, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich
Ambulanz: 120, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich
Feuerwehr: 119, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich

Die o.a. Notrufnummern sind auch von ausländ. Mobiltelefonen ohne Vorwahl erreichbar.

Die Service-Hotline „12345“ der chin. Behörden - auch Englisch möglich - beantwortet alle möglichen Fragen darunter Aufenthalt in China, COVID 19 Beschränkungen in chin. Provinzen, Probleme bei Healthcode und Pop-ups usw.

Information zu einigen Vorwahlen um die Service-Hotline „12345“ zu erreichen:

Peking: +86 10 12345
Shanghai: +86 21 12345
Guangzhou: +86 20 12345
Chengdu: +86 28 12345

 

  • Visumpflicht: Ja; für alle Reisen, die nicht unter die genannten Bedingungen für die visafreie Einreise für 15 Tage fallen.

    Ab 14. März 2024 können österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für 15 Tage visafrei in die Volksrepublik China einreisen.

    Die Regelung gilt für Aufenthalte bis zu 15 Tage für folgende Reisezwecke: geschäftliche und touristische Reisen, Besuchsreisen sowie Transit in der Volksrepublik China, und ist vorläufig bis 30. November 2024 begrenzt.

    Der Reisepass muss bei Einreise zumindest für die Dauer des geplanten China Aufenthalts gültig sein. Eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten bei Einreise wird empfohlen.

    Die Befreiung von der Visumspflicht gilt ausschließlich für gewöhnliche Reisepässe, jedoch nicht für österreichische Dienstpässe oder Notreisepässe.

    Weitere Informationen zur visafreien Einreise nach China finden Sie in den häufig gestellten Fragen auf der Webseite der chinesischen Botschaft.

    Auch bei visafreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen „Public Security Bureau“ (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
  • Visum erhältlich: Chinese Visa Application Service Center.


    Laut Information der chinesischen Botschaft in Wien gelten ab sofort einige Erleichterungen bei der Visabeantragung:

    - Bis 31.12.2024 entfällt die Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken bei Reisezweck Crew, Transit, Tourismus, Handel, kurzfristiger Familienbesuch (für ein- oder zweimalige Einreise)
    - Bis 31.12.2024 Reduktion der Visagebühr um 25%. Express- und Servicegebühren bleiben unverändert.
    - Visaanträge können während der Öffnungszeiten des Chinese Visa Application Centers ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden
    - Verkürztes Visaantragsformular

    Weitere Informationen zur Beantragung chinesischer Visa, Dauer der Speicherung der Fingerabdrücke usw. finden sich auf der Homepage des chinesischen Visaantragscenters. Detaillierte Informationen zu Einreise, Transit und Visa finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft.

  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Bei visafreier Einreise 6 Monate bei Einreise, sonst zumindest 6 Monate bei Antragstellung und zwei freie visierfähige Seiten.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird bei Passverlust in China nach Vorlage einer Anzeigebestätigung und einer Ausreisegenehmigung der Public Security Behörde akzeptiert. Chinesische Vertretungen akzeptieren den Notpass nur fallweise nach eigenem Ermessen.
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Für die Einreise in China ist ein Visum erforderlich, die Ausstellung eines Visums an Flughäfen und Grenzkontrollstellen ist nicht möglich.

    Für einen einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

    Zahlreiche chinesische Städte und Regionen bieten zudem die Möglichkeit eines 72 bzw. 144 stündigen visafreien Transitaufenthaltes. Hainan gestattet die visafreie Einreise für den Zeitraum von maximal 30 Tage für kommerzielle Aktivitäten und Handel, Besuch und Austausch sowie Familientreffen, medizinische Behandlung, Besuch von Ausstellungen und Teilnahme an Sportveranstaltungen. Details und weitere Informationen in Englisch finden Sie auf der Website der National Immigration Administration.

    Voraussetzung für den alle visafreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der jeweils vorgegebenen Grenzkontrollpunkte und die Ausreise in ein Drittland, das nicht das Land des Reiseantritts ist, wobei am Einreisepunkt ein Ticket für die Anschlussreise und auch ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum vorgelegt werden muss. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas und die anschließende Ausreise in ein Drittland sind bei dieser Regelung nicht zulässig.

    Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Bei der Nutzung der Transitregelungen ist es in einigen Fällen bei der Einreise in die Volksrepublik China zu mehrfachen Einreiseverweigerungen und Zurückweisungen gekommen. Auf Nachfrage der Botschaft wurden allgemeine Sicherheitsbedenken genannt (in einigen Fällen wurde den Reisenden zu verstehen gegeben, dass die Probleme auf Voraufenthalte in der Türkei oder anderen Ländern des mittleren und Nahen Ostens zurückzuführen seien).

    Es wird zur rechtzeitigen Beantragung eines Visums vor Antritt der Reise geraten. Weitere Informationen zu Einreise in die Volksrepublik China und den Transitregelungen erteilt die chinesische Botschaft in Wien.

    Eine Ausreise von Festlandchina nach Hongkong oder Macao bewirkt, dass man zur Wiedereinreise nach Festlandchina ein chinesisches Visum für mehrere Einreisen oder ein neues Visum benötigt.

    Die Verlängerung eines Visums im Inland ist unter bestimmten Voraussetzungen bei der Fremdenpolizei möglich. Reisende müssen unter anderem ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen.

    Bei der Einreise mit einem Gruppenvisum kann das Land nur gemeinsam mit allen Gruppenmitgliedern verlassen werden. Falls eine Person sich von der Gruppe trennen will, muss zuvor das Gruppenvisum geändert und für die betreffende Person ein Einzelvisum beantragt werden. Nach der Einreise müssen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle registrieren, auch bei visumfreien Transitaufenthalten. Reisepass und Visum sind immer mitzuführen.
     

    Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann später zu einer Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.

    Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.

    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

    Reiseinformationen betreffend der autonomen Gebiete Hongkong und Macao

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist bis zu 20.000 CNY, von Fremdwährung bis zu einem Gegenwert von 5.000 USD erlaubt, darüber deklarationspflichtig. Kreditkarten werden fallweise in den großen Städten z.B. in internationalen Hotels akzeptiert. Die Nutzung von weChat pay oder Alipay ist auch für Touristen in China während des Aufenthalts im Land beinahe unumgänglich. Die chinesische Regierung hat angekündigt, dass ab Juli 2023 Reisende ihre internationalen Kreditkarten mit WeChat und Alipay verknüpfen können. Die Registrierungs- und Verifizierungsprozesse seien verbessert und rationalisiert worden, sodass kein Prepaid-Konto eingerichtet oder eine chinesische Telefonnummer erworben werden muss.

Die Einfuhr von Gegenständen des täglichen Bedarfs bis zu einem Gegenwert von 5.000 CNY in angemessenen Mengen ist erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln, Tieren, Pflanzen, biologischen Substanzen, Funkgeräten, Waffen (auch Sportwaffen) und Druckwerken und elektronischen Medien mit politisch oder moralisch unerwünschten Inhalten sowie die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Customs Clearance Guide for International Passengers und Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Die Krankenversorgung entspricht nicht dem europäischen Standard, in den größeren Städten ist eine medizinische Versorgung durch moderne, gut ausgestattete Kliniken gewährleistet.

Die Luftverschmutzung ist besonders in größeren Städten und Industriegebieten sehr stark.

In der Region Xinjiang Uygur besteht Polio-Risiko. Tuberkulose tritt vor allem in den ärmeren ländlichen Regionen, hauptsächlich in den westlichen Provinzen, auf. Die Vogelgrippe H7N9 kommt im ganzen Land vor, die Hand-Mund-Fuß-Krankheit (HMFD) vor allem in den Provinzen Anhui, Zhejiang, Guangdong und Guangxi.

In China treten auch immer wieder Fälle von Pest auf, hauptsächlich betroffen sind die in Nordchina an die Mongolei grenzende chinesische Provinz Innere Mongolei, die südwestchinesische Provinz Yunnan und die nordwestchinesische Provinz Qinghai.

Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr modernes Eisenbahnnetz, welches beständig erweitert wird, interprovinzielle Busverbindungen. Bei allen Flügen wird streng auf die 100 ml Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck geachtet, Akkus und Batterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

In größeren Städten existiert ein gut ausgebautes, modernes U-Bahnnetz. In Städten stehen preisgünstige Taxis zur Verfügung.

Die Einreise mit privaten Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Österreichische oder internationale Führerscheine werden nicht anerkannt, Mietwagen können nicht angemietet werden. Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Klima:

Der größte Teil Chinas liegt in der gemäßigten Zone, regional starke klimatische Differenzen. Feucht-warmes Klima in Südost- und Zentral-China, gemäßigt im Norden mit extrem kalten und trockenen Wintern.
Häufige Überschwemmungen zwischen Juni und September in Südostchina und Taifunen an den Küstenregionen.

China liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

 

Auf den Besitz von Drogen steht die Todesstrafe.

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten, Zuwiderhandeln kann längere Anhaltungen zur Folge haben.

Bei anhängigen Gerichtsverfahren in Zivilrechtssachen, z.B. geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten, aber auch bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, wird Ausländern die Ausreise bis zum Abschluss des Verfahrens verwehrt.

Die Gesetzgebung zur Nationalen Sicherheit und Spionage können breit ausgelegt werden, Verstöße dagegen werden streng verfolgt.

Chinesische Behörden können bei nach lokalem Recht strafbaren Vergehen – darunter Störung der öffentlichen Ordnung, Drogenkonsum, illegaler Aufenthalt, sittenwidriges Verhalten, Prostitution usw. – eine Geldstrafe oder eine bis zu 15- tägige Haft verfügen.

Reisen in die Autonome Region Tibet und in bestimmte tibetische Siedlungsgebiete außerhalb Tibets sind genehmigungspflichtig. Die Vergabe dieser Genehmigungen kann jedoch ohne Vorankündigung kurzfristig ausgesetzt werden. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft der Volksrepublik China in Wien über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Prostitution ist illegal, auch Kunden werden bestraft.
Homosexualität ist nicht illegal, es kommt jedoch immer wieder zu behördlichen Schikanen und Strafen gegen Homosexuelle. Traditionell steht die chinesische Gesellschaft der Homosexualität ablehnend gegenüber.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Österreich verfolgt in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft – darunter alle EU-Mitgliedsstaaten – die „Ein-China-Politik“.
Österreich unterhält mit Taiwan keine diplomatischen Beziehungen und auch keine diplomatischen Vertretungsbehörden.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

  1. Chengdu
  2. Guangzhou
  3. Hongkong
  4. Peking
  5. Shanghai


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Chengdu

Generalkonsulat
27 F, Yanlord Landmark Office Tower, No. 1, Section 2, Renmin South Road, 610016 Chengdu

Telefax:
(+86/28) 6324 4303

Leitung:
LAZELSBERGER Günther | Generalkonsul, Regierungsrat

Konsularbezirk:
Provinzen Sichuan, Guizhou, Yunnan sowie die regierungsunmittelbare Stadt Chongqing
Anmerkung:
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise; Notpassausstellung vorort; Befugnis für Unterschriftsbeglaubigungen von Privaturkunden. Parteienverkehr nach Vereinbarung.


Guangzhou

Generalkonsulat
Unit 1202, Teem Tower, Teemall, 208 Tianhe Road, Guangzhou, 510620 Guangdong

Telefax:
(+86/20) 8516 0601


Konsularbezirk:
Provinzen Guangdong, Hainan, Hunan sowie die autonome Region Guangxi
Anmerkung:
Passbefugnis: Nein, Notpassbefugnis: Nein, Passantragstelle: Nein, Visabefugnis: Nein, Beglaubigungsbefugnis: Nein


Hongkong

Generalkonsulat
2201 Chinachem Tower, 34-37 Connaught Road, Central Hongkong

Telefon:
Telefax:
(+852) 2521 87 73 (Amt)

Leitung:
ZETTL Gerhard, Mag.Dr.phil. | Generalkonsul

Konsularbezirk:
Hongkong, Macao

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Peking

Botschaft
Jian Guo Men Wai, Xiu Shui Nan Jie 5, 100600 Peking

Telefon:
Telefax:
(+86/10) 653 21 505

Leitung:
RIECKEN Andreas, Mag.Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter
HAUSBRANDT Ulf, Mag. Dr. | Gesandter

Amtsbereich:
China, Mongolei


Peking

Verwaltungsabteilung
Jian Guo Men Wai, Xiu Shui Nan Jie 5, 100600 Peking

Mobil:
(+86) 139 108 290 44 (Bereitschaftsdienst)
Telefax:
(+86/10) 653 21 505


Amtsbereich:
China


Peking

Konsularabteilung
Jian Guo Men Wai, Xiu Shui Nan Jie 5, 100600 Peking

Telefax:
(+86/10) 653 21 505

Leitung:
HEROLD Nikolai | Generalkonsul, Regierungsrat

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Peking

Kulturforum
Jian Guo Men Wai, Xiu Shui Nan Jie 5, 100600 Peking

Telefax:
(+86/10) 653 29 271

Leitung:
MANDL Christian, Mag.phil. | Gesandter (kulturelle und wissenschaftliche Angelegenheiten), Direktor


Shanghai

Generalkonsulat
Qi Hua Tower, 3rd floor No. 3A, 1375 Huai Hai Road, Shanghai 200031

Telefon:
Telefax:
(+86/21) 647 11 554

Leitung:
RAKOWITSCH Helmut | Generalkonsul, Regierungsrat

Konsularbezirk:
Stadt Shanghai, Provinzen: Zhejiang, Jiangsu, Anhui

Parteienverkehr:
Mo 09.30 - 12.00     Di 09.30 - 12.00     Mi 09.30 - 12.00     Do 09.30 - 12.00     Fr 09.30 - 12.00    

Botschaft der Volksrepublik China | Ständige Vertretung der Volksrepublik China bei den Internationen Organisationen in Wien

Botschaft der Volksrepublik China

Metternichgasse 4, 1030 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 714 31 49
Telefax:
(+43 / 1) 713 68 16
Notruf:
(+43) 681 20 19 26 38
Amtsbereich:
Republik Österreich


Ständige Vertretung der Volksrepublik China bei den Internationen Organisationen in Wien

Hohe Warte 3, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 480 12 22
Telefax:
(+43 / 1) 484 16 33

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 12.30 und 14.30 - 17.30

Vertrauensarzt Dr. med. Emanuel LUTTERSDORFER

Institution:
Raffles Medical Group
Straße:
Suite 105, Wing 1, Kunsha Building, No 16 Xinyuanli, Chaoyang District
Stadt:
Beijing 100027

Telefon:
Telefax:
(+86/10) 6462 9117 (Klinik)

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Tropenmedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch

Vertrauensarzt Dr.med., MD MSc Dirk ENGLISCH

Institution:
Regionalarztdienststelle Peking
Straße:
Liangmaqiao Lu / Tianze Lu 60, Chaoyang District
Stadt:
Beijing (Peking) 100600

Telefon:
(+86/10)8531 2139 ((Praxis))
(+86/10)8531 2144 ((Terminvereinbarung))

Arbeitsgebiet:
Innere- und Allgemeinmedizin, Infektiologie (DGI), Tropenmedizin, Arbeitsmedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch

Vertrauensärztin Dr. med. Magdalena NECEK

Institution:
JiaHui Health Jing An Clinic
Straße:
88 Changshu Road, Jing An District
Stadt:
Shanghai 200040


Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten, Tropen/Reisemedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Polnisch, Englisch, Französisch

Vertrauensarzt Dr. med. Michael CHENG

Institution:
Premier Medical Centre
Straße:
Suite 718, Central Building, 1 Pedder Street, Central
Stadt:
Hongkong SAR

Telefon:
Telefax:
(+852/) 28683129

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Englisch, Chinesisch

Vertrauensanwalt Mag. Matthias SCHROEDER, LL.M.

Kanzlei:
Law-China Business Consulting (Beijing) Co., Ltd.
Straße:
Room 609, 6/F, Asia Pacific Building, No.8 Yabao Road, Chaoyang District
Stadt:
Beijing 100020

Telefax:
(+49/321) 2541 2003

Arbeitsgebiet:
Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Chinesisch, Russisch, Französisch

Vertrauensanwältin Dr. Yu (Luka) LU

Kanzlei:
Capitallaw
Straße:
25F, Block A, Grant Orient, 2B Dongzhimenwai Xiaojie, Dongcheng District
Stadt:
Beijing 100027

Telefax:
(+86) 10) 8447 9349

Arbeitsgebiet:
Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht
Sprachkenntnisse:
Mandarin, Englisch

Vertrauensanwältin Wenjing ZHAO

Kanzlei:
Capitallaw
Straße:
25F, Block A, Grand Orient, 2b Dongzhimenwai Xiaojie, Dongcheng District
Stadt:
Beijing 100027

Telefax:
(+86) 10 8447 9349

Arbeitsgebiet:
Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht
Sprachkenntnisse:
Mandarin, Englisch

Vertrauensanwalt Dr. Rainer BURKARDT

Kanzlei:
Burkardt & Partner
Straße:
Room 1706, Five Corporate Avenue, 150 Hubin Road, Huang Pu District
Stadt:
Shanghai 200021


Arbeitsgebiet:
Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Immobilien und Baurecht, Unternehmensgründung, Mergers & Acquisition, Handelsrecht, Compliance & Korruptionsbekämpfung, IT/Cybersecurity Recht, Datenschutz, Produkthaftung, Umweltrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Chinesisch

Vertrauensanwalt Mag. Philipp HANUSCH LL.M.

Kanzlei:
Philipp Hanusch, LLM, Solicitor, c/o Baker & McKenzie
Straße:
14/F, One Taikoo Place, 979 King's Road, Quarry Bay
Stadt:
Hong Kong

Telefon:
Telefax:
(+852) 2845 0476

Arbeitsgebiet:
Wirtschafts- und Finanzrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Stefan SCHMIERER, LL.M.

Kanzlei:
Ravenscroft & Schmierer
Straße:
22/F, Bupa Centre, 141 Connaught Road West, Say Ying Pun
Stadt:
Hong Kong

Telefon:
Telefax:
(+852) 2385 2696

Arbeitsgebiet:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Geistiges Eigentum
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Peking
  • Ländercode
    CN
  • Sprache
    Chinesisch
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +7 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz, Mehrfachadapter notwendig

 

Auslandsservice

Einfach online registrieren - damit wir Sie im Fall des Falles besser unterstützen können.