Flag Korea - Republik Korea - Republik (Republik Korea)

Stand 08.05.2024 (Unverändert gültig seit: 04.03.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Die Republik Korea befindet sich formal im Kriegszustand mit Nordkorea, die politischen Beziehungen sind gespannt. Es wird deshalb empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Demonstrationen und Menschenansammlungen sollten grundsätzlich gemieden werden.

Bei gelegentlichen Notfallübungen ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben. Für Ausländer ist die Teilnahme nicht verpflichtend, aber empfohlen.

Mit Hilfe der EmergencyReadyApp in englischer Sprache für IOS und ANDROID kann die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahmen (Emergency Medical Centers) gefunden sowie ein Notruf abgesetzt werden.

Allgemeine Notrufnummer: 119
Ambulanz: 119
Feuerwehr: 119
Polizei: 112
Touristenpolizei: 1330
Immigration Center für Ausländer: 1345
Polizeianlaufstelle für vermisste Personen: 182

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

  • Visumpflicht: Nein
  • Ab dem 01. 04. 2023 wird die Notwendigkeit zur Vorabregistrierung für österreichische Staatsbürger*innen mittels K-ETA bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. 
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Die Ein- und Ausreise ist nur auf dem See- und Luftweg möglich. 
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. Die Einfuhr von Frisch-Nahrungsmittel ist verboten. 
  • Wenn die Einreise in die Republik Korea mit einem (Arbeits- oder Studenten-)Visum bzw. Aufenthaltstitel erfolgt, ist dringend die Ausreise mit Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beachten. Ein darüber hinausgehender, ununterbrochener Aufenthalt ohne Ausreise nach Ablauf des Visums ist nicht vorgesehen und kann mit empfindlichen Geldstrafen oder einem Aufenthaltsverbot geahndet werden.

Die Ein- und Ausfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, Beträge über einem Gegenwert von 10.000 USD sind deklarationspflichtig.
Für Rücktausch sind die Wechselbestätigungen aufzubewahren.

Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US-Dollar in bar, Travellerschecks oder weitgehend akzeptierte Kreditkarten. Bankomatnutzung ist zwar möglich, jedoch geringe Standortdichte. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten. Wertgegenstände (z.B. Computer, Kameras, Schmuck, Uhren usw.) sollten bei der Ausreise deklariert werden.

Die Einfuhr von Frisch-Nahrungsmittel ist verboten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Die medizinische Versorgung ist ausreichend und entspricht in den Krankenhäusern vor allem in Seoul europäischem Standard. Fremdsprachige Ärzte und Pflegepersonal sind selten. Gängige Medikamente und Heilmittel sind problemlos erhältlich. Manche großen Krankenhäuser in Seoul verfügen über eine „international clinic“, wo Englisch gesprochen wird. Auch gängige Medikamente und Heilmittel sind nur mit ärztlicher Verschreibung erhältlich. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Vor allem in den Sommermonaten sollten roher Fisch, Süßwasserfische und Meeresfrüchte gemieden werden.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Arzt- und Spitalshonorare sind sofort zu bezahlen. Vor allem Laboruntersuchungen und medizinische Diagnostik sind teuer. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: das öffentliche Verkehrsnetz (Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen) ist sehr gut ausgebaut. Seoul verfügt über ein effizientes U-Bahnnetz. Die Benützung von Bussen ist aufgrund der Sprachbarriere problematisch.

Mietwagen sollten aufgrund der schwierigen Verkehrsverhältnisse nur mit Fahrer angemietet werden. Für die Anmietung ohne Fahrer ist neben dem österreichischen Führerschein auch die Vorlage eines internationalen Führerscheins Voraussetzung. Die Botschaft kann keinen internationalen Führerschein ausstellen, dieser muss vor Reisebeginn in Österreich beantragt werden.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Klima:

Der Sommer ist subtropisch mit Temperaturen von weit über 30 Grad und hoher Luftfeuchtigkeit, es können auch Taifune mit beträchtlicher Stärke auftreten. Die übrigen Jahreszeiten sind ähnlich gelagert wie in Mitteleuropa, wobei der Frühling bzw. der Herbst als relativ kurz dauernde Übergangszeit gelten.

Die südkoreanischen Behörden gehen rigoros gegen Drogen vor. Der Besitz, selbst in geringfügigen Mengen, und auch der nachgewiesene Konsum von Drogen kann zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren führen. Unter Drogen fallen in Korea auch Produkte, die anderenorts unbedenklich sind, wie etwa Erzeugnisse aus Hanf oder Mohn.

Das an manchen Orten bestehende Fotografierverbot ist zu beachten. 
Rauchen ist grundsätzlich an öffentlichen Plätzen, und in den meisten Lokalen/ Restaurants verboten. Rauchen ist nur an speziellen, gekennzeichneten Stellen erlaubt, und vorgesehen. Eine Beanstandung kann empfindliche Geldstrafen mit sich bringen.

Den InhaberInnen eines koreanischen WHP-Visums wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der  National Health Insurance Service (| 영어 사이트 (nhis.or.kr)) in Verbindung zu setzen, um ggf. eine Gebührenbefreiung der nationalen Versicherungsbeträge anzusuchen.

Homosexualität findet sich nicht im Strafrecht; die Gesellschaft steht gleichgeschlechtlichen Beziehungen überwiegend ablehnend gegenüber. Obszöne Darstellungen oder Handlungen in der Öffentlichkeit stehen unter Strafe. Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

  1. Busan
  2. Seoul


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Busan

Honorarkonsulat



Konsularbezirk:
Gyeongsangnam-Provinz
Anmerkung:
VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN!

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Seoul

Botschaft
Kyobo Bldg., 21 Floor, 1, Jong-ro, Jongno-gu, Seoul 03154

Telefon:
Telefax:
(+82/2) 73 29 486

Leitung:
ANGERHOLZER Wolfgang, Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Korea - Republik, Korea - Demokratische Volksrepublik

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Botschaft der Republik Korea | Honorarkonsulat der Republik Korea, Graz | Honorarkonsulat der Republik Korea, Innsbruck | Honorarkonsulat der Republik Korea, Linz | Honorarkonsulat der Republik Korea, Salzburg | Ständige Vertretung der Republik Korea bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Republik Korea

Gregor-Mendel-Straße 25, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 478 19 91 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 478 10 13
Notruf:
(+43) 660 92 26 961
Amtsbereich:
Republik Österreich, Republik Slowenien

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 12.30 und 13.30 bis 17.00

Honorarkonsulat der Republik Korea, Graz

Hans-List-Platz 1, 8020 Graz

Telefon:
(+43 / (0) 316) 715 455
Telefax:
(+43 / (0) 316) 787 77 00
Notruf:
(+43 / (0) 664) 351 99 50
Amtsbereich:
Steiermark
Amtsbefugnis:
ohne Beglaubigungs-, Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Di und Do 10.00 - 12.00

Honorarkonsulat der Republik Korea, Innsbruck

Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck

Telefon:
(+43 / (0) 512 58 95 80
Telefax:
(+43 / (0) 512 58 80 40
Amtsbereich:
Tirol Ohne Beglaubigungs-; Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09:00 - 12:00

Honorarkonsulat der Republik Korea, Linz

Ottensheimerstraße 30A, 4040 Linz/Urfahr

Telefon:
(+43 / (050) 620 20 40
Telefax:
(+43 / (050) 620 120 40
Amtsbereich:
Oberösterreich
Amtsbefugnis:
ohne Beglaubigungs-, Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Do 08.00 - 17.00, Fr 08.00 - 12.00

Honorarkonsulat der Republik Korea, Salzburg

Marie-Andessner-Platz 2, 5020 Salzburg

Telefon:
(+43 / (0) 662) 430 121 - 600
Telefax:
(+43 / (0) 662) 430 121 - 20
Notruf:
(+43 / (0) 664) 351 99 50
Amtsbereich:
Salzburg
Amtsbefugnis:
ohne Beglaubigungs-, Paß- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.00 - 16.00

Ständige Vertretung der Republik Korea bei den Internationalen Organisationen in Wien

Gregor Mendl Straße 25, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 478 19 91 - 0
Telefax:
(+43 / 1) 478 10 13

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 17.00

Vertrauensarzt Dr.med. Raimund ROYER

Institution:
Jaseng Hospital of Korean Medicine
Straße:
536 Gangnamdae-ro, Gangnam-gu
Stadt:
SEOUL 06110

Telefon:
Telefax:
(+82) 2-3218-2222 (Ordination)
Web:

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Facharzt für traditionelle koreanische Medizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Koreanisch, Chinesisch

Vertrauensanwalt Joachim NOWAK

Kanzlei:
AERYOOK & AJU LLC (Senior Foreign, German Lawyer | Co-Head DACH Team)
Straße:
7-16F, Donghoon Tower, 317, Teheran-ro, Gangnam-gu
Stadt:
Seoul 06151

Telefon:
Telefax:
(+82/2) 3016 5201 (DRAJU Zentrale)

Arbeitsgebiet:
Zivil-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Wirtschaftsstrafrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch, Koreanisch

Vertrauensanwalt Junhung AN LL.M.

Kanzlei:
Jihyuck Law Office (Son & Partners Attorneys at Law)
Straße:
Joy Tower, 9th Floor, Teheran-ro, 37-gil, 7, Yeoksam-dong, Gangnam-gu
Stadt:
Seoul 06142

Telefax:
(+82/70) 4758 9495

Arbeitsgebiet:
Strafrecht, Familienrecht, Liegenschaftsrecht
Sprachkenntnisse:
Englisch, Koreanisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Seoul
  • Ländercode
    KR
  • Sprache
    Koreanisch
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    Won (KRW)
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +8 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt (Schukostecker), 110 Volt (flachpolige Stecker; eher kaum in Verwendung)

 

Auslandsservice

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